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   BVerwG, 28.12.1990 - 1 B 34.90   

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BVerwG, 28.12.1990 - 1 B 34.90 (https://dejure.org/1990,15838)
BVerwG, Entscheidung vom 28.12.1990 - 1 B 34.90 (https://dejure.org/1990,15838)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Dezember 1990 - 1 B 34.90 (https://dejure.org/1990,15838)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die Grundsatzrüge wie auf einen Verfahrensmangel - Rechtsbegriff des besonders schwerwiegenden Ausweisungsgrundes - Annahme einer bestehenden hinreichenden Wiederholungsgefahr hinsichtlich der Begehung einer ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 28.12.1990 - 1 B 34.90
    Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann aber nur festgestellt werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, daß dies nicht geschehen ist (vgl. z.B. Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; Beschluß vom 25. Juli 1990 - BVerwG 1 B 112.90 - BVerfGE 47, 182 [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 426/77]).
  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76

    Ausweisungsanfechtung I

    Auszug aus BVerwG, 28.12.1990 - 1 B 34.90
    Ob ein ordnungsmäßiger Aufenthalt außerdem zu verneinen ist, weil der Kläger nach den Feststellungen des Berufungsgerichts im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides (vgl. BVerwGE 60, 133) bereits seit über zehn Monaten aus der Strafhaft entlassen worden war und auch während dieser Zeit weder eine Aufenthaltserlaubnis besaß noch einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt hatte (vgl. § 21 Abs. 3 AuslG), kann danach dahinstehen.
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

    Auszug aus BVerwG, 28.12.1990 - 1 B 34.90
    Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann aber nur festgestellt werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, daß dies nicht geschehen ist (vgl. z.B. Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; Beschluß vom 25. Juli 1990 - BVerwG 1 B 112.90 - BVerfGE 47, 182 [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 426/77]).
  • BVerwG, 13.09.1988 - 1 B 22.88

    Mündliche Verhandlung - Aktenbeiziehung - Subunternehmer - Arbeitnehmer -

    Auszug aus BVerwG, 28.12.1990 - 1 B 34.90
    Das Berufungsgericht durfte seine tatsächlichen Feststellungen auf den Inhalt der beigezogenen Akten stützen und dabei tatsächliche Feststellungen anderer Gerichtsentscheidungen im Wege des Urkundenbeweises verwerten (Beschluß vom 13. September 1988 - BVerwG 1 B 22.88 - Buchholz 402.24 § 24 AuslG Nr. 12 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 25.07.1990 - 1 B 112.90

    Anspruch eines anwaltlich vertretenen, inhaftierten Klägers auf Anordnung des

    Auszug aus BVerwG, 28.12.1990 - 1 B 34.90
    Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann aber nur festgestellt werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, daß dies nicht geschehen ist (vgl. z.B. Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; Beschluß vom 25. Juli 1990 - BVerwG 1 B 112.90 - BVerfGE 47, 182 [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 426/77]).
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